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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von inn-repair – Instandsetzung, Reparatur und technische Lösungen

Stand: 12. Februar 2026

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Handwerksleistungen zwischen inn-repair (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung und deren Bestätigung zustande.
  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§3 Leistungen und Preise

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
  2. Bei Reparaturen und Instandsetzungen handelt es sich häufig um Arbeiten an bestehender Substanz. Ein vollständiger Erfolg kann nicht in allen Fällen garantiert werden.
  3. Notwendige Zusatzleistungen, die erst während der Ausführung erkennbar werden, werden nach Rücksprache oder im Rahmen des Zumutbaren gesondert berechnet.

§4 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen bei größeren oder längerfristigen Projekten zu verlangen.
  5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Materialien, Bauteile oder hergestellte Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeitsbereiche zugänglich, sicher und frei von Hindernissen sind.
  2. Notwendige Informationen, Unterlagen und Genehmigungen sind rechtzeitig bereitzustellen.
  3. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§7 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
  3. er Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst nachzubessern.
  4. Bei Arbeiten an bestehender Bausubstanz oder Altanlagen können material- oder altersbedingte Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden.

§8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§9 Termine und Ausführungsfristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, Witterung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§10 Stornierung und Terminbsage

  1. Terminabsagen sind unverzüglich mitzuteilen.
  2. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§11 Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, abrufbar auf der Website von inn-repair.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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